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   OLG Stuttgart, 23.02.2021 - 12 U 540/19   

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https://dejure.org/2021,65231
OLG Stuttgart, 23.02.2021 - 12 U 540/19 (https://dejure.org/2021,65231)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.2021 - 12 U 540/19 (https://dejure.org/2021,65231)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 12 U 540/19 (https://dejure.org/2021,65231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 249 BGB, § 278 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB, § 323 Abs 1 BGB
    Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einbau eines mangelhaften Schwimmbades/Fertigpools

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche nach Erwerb eines Fertigpools aus Glasfaserkunststoff Nicht unerheblicher Mangel Fehlschlagen einer Nachbesserung Entbehrlichkeit einer Fristsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach drei erfolglosen Mängelbeseitigungsversuchen ist Schluss!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nach drei erfolglosen Mängelbeseitigungsversuchen ist Schluss! (IBR 2022, 566)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2021 - 12 U 540/19
    Abgesehen davon, dass die Kläger nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urt. v. 22.8.2018, VII ZR 46/17) nicht auf der Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen könnten, sei auch die Schadensberechnung falsch.

    Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gegen den Unternehmer gem. §§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 22.8.2018, VII ZR 46/17, NJW 2018, 1463).

  • BGH, 30.06.2017 - V ZR 134/16

    Erstmalige Geltendmachung selbständiger Ansprüche des Beklagten aus demselben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2021 - 12 U 540/19
    Sie führt vielmehr auch dazu, dass der Ausgleich des in der Nutzung des Kaufgegenstands liegenden Vorteils nicht mehr schadensersatzrechtlich, sondern rücktrittsrechtlich auszugleichen ist (BGH, Urteil vom 30.6.2017 - V ZR 134/16, NJW 2017, 3438 Rn. 18).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2021 - 12 U 540/19
    Dieser Anspruch ist auf Ersatz des Erfüllungsinteresses gerichtet (BGH, Urteil vom 14.4.2010, VIII ZR 145/09, NJW 2010, 2426 Rn. 16 m.w.N.).
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